1. Ausbildungsziel und Teilnehmer
Die Gleitschirmflugschule "Paragliding Westerwald" bildet Flugschüler zum Zwecke des Erwerbs einer Erlaubnis für Gleitsegel gemäß den Richtlinien des deutschen Hängegleiterverbandes e.V.aus.
Minderjährige bedürfen zur Teilnahme an der Ausbildung der schriftlichen Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Das Mindestalter für Kursteilnehmer beträgt 14 Jahre. Geistige und körperliche Gesundheit sind Voraussetzung.
2. AusbildungVermittelt wird eine Ausbildung nach Maßgabe der durch Gesetz oder Verordnung erforderlichen Ausbildungsprogramme in Theorie und Praxis. Die Gestaltung des Ausbildungsprogramms obliegt allein der Flugschule, Paragliding Westerwald. Alle Angebote werden von ausgebildeten und geprüften Fluglehrern geleitet.
Der Flugschüler ist verpflichtet, alle durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebenen Regeln sowie Anordnungen und Einzelanweisungen des Ausbildungspersonals gewissenhaft und unverzüglich zu befolgen.
3. Anmeldung und VertragsabschlussDie Anmeldung zum Kurs erfolgt schriftlich, per Mail, Internet oder kann direkt im Gelände erfolgen.
4. KursgebührenDie aufgeführten Preise sind reine Betreuungspreise und beinhalten keine Transfer-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Die Vergütungen richten sich nach der Ausschreibung im aktuellen Kursprogramm.
5. Kündigung des Ausbildungsvertrages durch die Flugschule- Der Ausbildungsvertrag kann durch die Flugschule ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn:
- der Flugschüler gegen Anordnungen und Einzelanweisungen des Ausbildungspersonals vorsätzlich oder grob fahrlässig verstößt,
- der Flugschüler gegen luftrechtliche Vorschriften vorsätzlich oder grob fahrlässig verstößt oder
- wenn sich sonst Gründe in der Person des Flugschülers ergeben, die eine Fortsetzung der Ausbildung für die Flugschule unzumutbar machen.
6. Versicherung des FlugschülersJeder Flugschüler nimmt auf eigene Gefahr und Verantwortung an der Aus-/Weiterbildung teil. Dem Flugschüler wird empfohlen, eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Bei einer vom Schüler abgeschlossenen Lebensversicherung ist das Versicherungsinstitut über den Beginn der Ausbildung zu informieren.
Rettungsaktionen und deren Kosten gehen zu Lasten des Flugschülers.
7. Geräte der Flugschule und Haftung des FlugschülersDer Flugschüler verpflichtet sich, das von der Flugschule in Anspruch genommene Ausbildungsmaterial sorgsam zu behandeln und es in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Andernfalls werden die Kosten für eine Neubeschaffung berechnet. Die Ausbildungsmaterialien verbleiben im Flugschulbetrieb und dürfen nur gegen Unterschrift des betreuenden Fluglehrers oder eines sonstigen Beauftragten der Flugschule mitgenommen werden.
Für die von der Flugschule eingesetzten Geräte besteht eine Haftpflichtversicherung in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe, die für Schäden an Dritten aufkommt. Die Fluggeräte selbst sind nicht vollkaskoversichert. Falls während der Schulung Schäden an den Fluggeräten durch unsachgemäßes oder regelwidriges Verhalten des Schülers entstehen, so sind diese vom Schüler zu tragen.
Der Flugschüler nimmt zur Kenntnis, dass Verstöße gegen durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebene Regeln nach Straf- oder Ordnungswidrigkeitsvorschriften verfolgt werden können.
8. Haftung der FlugschuleDie Flugschule haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Flugschule "Paragliding Westerwald" oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Nicht ausgeschlossen ist die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Flugschule "Paragliding Westerwald" oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
9. TermineDie Flugschule setzt gemäß dem Ausbildungsplan Termine für den theoretischen und praktischen Unterricht fest. Sie ist bemüht, derart vereinbarte Termine einzuhalten. Sie kann aber insbesondere in der praktischen Ausbildung den genauen Zeitablauf im Hinblick auf wetterbedingte und technische Gründe nicht garantieren. Sollte es daher während der Schulung zu Terminverschiebungen oder sogar dem Ausfall des gesamten Kurses kommen, so ergeben sich daraus weder ein besonderes Rücktrittsrecht vom Vertrag noch Schadensersatzansprüche für den Schüler; es kann nur zu einem anderen Termin weitergeschult werden.
10. Reisen, SeminareBei Touren und Seminaren, die bei der Flugschule gebucht werden, wird mit der Anmeldung eine Anzahlung von Euro 150,00 fällig, die innerhalb von 10 Tagen nach erfolgter Anmeldung bei der Flugschule eingehen muss. Erst mit Eingang der Anzahlung ist die Anmeldung für beide Seiten verbindlich und kann eine Platzreservierung erfolgen. Bei Rücktritt muss ein Teil der Reisekosten einbehalten werden, um die Kosten der Flugschule zu decken, gestaffelt wie folgend:
- Bis 30 Tage vor Reisebeginn: Euro 50,00
- Bis 20 Tage vor Reisebeginn 50 % der Reisekosten
- Bis 10 Tage vor Reisebeginn 75 % der Reisekosten
- Ab 5 Tagen vor Reisebeginn wird der gesamte Betrag einbehalten.
Um diese Reiserücktrittskosten zu vermeiden, hat der Teilnehmer aber die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu benennen.
Dem Teilnehmer wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung und eine Auslandsreisekrankenversicherung incl. Krankenrücktransport abzuschließen.
11. Veröffentlichung von Foto und Videomaterial
Die von uns "Flugschule Paragliding Westerwald" gemachten Fotos einzelner Kursteilnehmer dürfen im Internet und in sozialen Netzwerken und Bildergalerien gepostet werden. Ab dem 25.05.2018 muss diese Genehmigung explizit vom Kursteilnehmer bei Kursanmeldung im Anmeldeformular bestätigt werden. Fehlt diese Bestätigung, wird von einer Nichterteilung der Erlaubnis ausgegangen. Eine bestehende, bereits erteilte Erlaubnis, kann jederzeit schriftlich per Mail an office@paragliding-westerwald.de widerrufen werden.
12. NebenabredenDie teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder des Vertrages.